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Beratung zu Fertigungstechnologien

Neben dem klassischen Fertigungsverfahren für Composites, dem Handlaminieren, gibt es eine große Anzahl weiterer Verfahren. Die optimale Auswahl dieser Technologien oder Verfahren richtet sich u. a. nach dem verwendeten Material, der erforderlichen Qualität, der Seriengröße und natürlich nach der Bauteilgeometrie.
Die Composite Consulting berät zum Beispiel für folgende Fertigungstechnologien:

  • Handlaminieren

  • Vakuuminjektion oder -infusion

  • RTM-Verfahren

  • Filament Winding (Wickelverfahren)

  • Pultrusion

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der Technologie, der Ermittlung optimaler Fertigungsparameter und der Ermittlung der materialspezifischen Kennwerte wie Viskositätsverlauf, Tränkverhalten oder Permeabilität.

Auch bei der Überwachung des Prozessverlaufes, der Auswahl der Sensorik und bei der Automatisierung steht die Composite Consulting Ihnen zur Seite. Durch Kooperationen mit namhaften Dienstleistern aus Industrie und Forschung kann die Composite Consulting Ihnen umfangreiche Dienstleistungen anbieten.

 

Produktberatung

Sie wollen Ihr Produkt bewerten oder ein neues Produkt entwickeln. Wir helfen Ihnen bei der Produktentwicklung Geld zu sparen, bewerten gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, Chancen und Risiken, führen Marktanalysen durch, führen Konstruktions- und Berechnungsleistungen durch und vermitteln im Bedarfsfall gerne mögliche Hersteller. Wir finden eine Lösung für Sie!

 

Unterstützung bei Produktzulassungen

Sie wollen Ihre Produkte nach bestimmten technischen Regeln, Produktnormen oder Zertifizierungsprogrammen anerkennen oder zertifizieren lassen? Die Composite Consulting unterstützt Sie auf diesem Weg. Bei neuartigen Produkten entwickeln wir Ihnen gerne das entsprechende Prüfprogramm und betreuen den gesamten Zulassungsprozess.

 

Gutachtenerstellung für vorhabenbezogene Bauartgenehmigung bzw. Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Ob eine Bauweise zugelassen wird, regelt in Deutschland das Baurecht. In der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) werden zulassungspflichtige Bauprodukte und Bauarten beschrieben.

Bauarten, die von Technischen Baubestimmungen nach § 88a Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 Buchstabe a wesentlich abweichen oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt, dürfen bei der Errichtung, Änderung und Instandhaltung baulicher Anlagen nur angewendet werden, wenn für sie

a) eine allgemeine Bauartgenehmigung bzw. allgemeine bauaufsichltiche Zulassung (abZ) durch das Deutsche Institut für Bautechnik oder

b) eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung bzw. Zustimmung im Einzelfall (ZiE) durch die oberste Bauaufsichtsbehörde  erteilt worden ist.

Wenn Gefahren im Sinne des § 3 Satz 1 nicht zu erwarten sind, kann die oberste Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall oder für genau begrenzte Fälle allgemein festlegen, dass eine Bauartgenehmigung nicht erforderlich ist.

Die Composite Consulting unterstützt durch:

  • Beratung bei der Entscheidungsfindung für eine Zulassung/Genehmigung

  • Aufstellen von Prüf- und Nachweisprogrammen

  • Vermittlung an eine akkreditierte und anerkannten Prüfstelle

  • Unterstützung bei der Kommunikation mit den Behörden

  • Erstellen von Gutachten mit Definition der Bemessungskennwerte, Abminderungs- und Teilsicherheitsbeiwerten sowie Definition von Anforderungen an Fertigung, Montage und Überwachung

  • Zusammenarbeit mit einer akkreditierte und anerkannten Überwachungs- bzw. Inspektionsstelle sowie den Zertifizierungsstellen

Diese Gutachten dienen u. a. der Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder eines European Technical Approval (ETA).

 

Bewertung von Schadensfällen

Trotz großer Anstrengungen, Bauteile in einer hohen Qualität herzustellen und dem Anwender zur Verfügung zu stellen, kommt es immer wieder zu Schäden während der Herstellung, des Transportes, der Montage oder des Betriebes.

Die Ermittlung der Schadensursachen erfordert ein sehr komplexes Fachwissen und die Berücksichtigung aller Randbedingungen. Vertrauen Sie unseren Erfahrungen!

Schäden sind oft mit hohen Kosten und auch mit Imageverlust verbunden. Die Composite Consulting berät Sie bereits in der ersten Phase der Schadenserkennung. Damit sind oft hohe Folgekosten zu vermeiden.
Gerne stehen wir Ihnen aber auch als unabhängiger und neutraler Sachverständiger bei der Bewertung von Schäden vor Gericht und Versicherungen zu Seite. Mit unseren Gutachten können Sie rechnen!

Werkstoff- und Bauteilprüfung

Die Qualitätsbewertung von Werkstoffen und Produkten ist eng verbunden mit der Bestimmung konkreter Eigenschaften aus einer Vielzahl von Prüfmethoden der Werkstoff- und Bauteilprüfung. Die Composite Consulting kooperiert mit einem der namhaftesten privatwirtschaftlichen Prüfdienstleistern, der über umfangreiche Akkreditierungen auf höchstem Niveau und weltweiter Reputation verfügt.

Damit stellen wir sicher, dass die Gutachten auf vertrauenswürdiger Basis erstellt werden. Sie dürfen bei uns eine professionelle Bearbeitung Ihrer Aufgaben erwarten!

Gutachtenerstellung

Die Erstellung von Gutachten ist die Ergebniszusammenfassung der Tätigkeitsfelder der Composite Consulting. Auf Basis von Fehlerursachenbewertung, Schadensbewertung, Inspektions- oder Überwachungsberichten sowie auf Basis der Berichte zur Werkstoff- und Bauteilprüfung erstellt die Composite Consulting Gutachten für Unternehmen, Behörden, Versicherungen und Gerichte.

In den Gutachten werden alle im Vorfeld ermittelten Ergebnisse interpretiert, bewertet und, wenn erforderlich, Maßnahmen zur Korrektur empfohlen. So werden u. a. die Abminderungsfaktoren für das Langzeitverhalten definiert.

Diese Gutachten dienen u. a. der Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE), einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder einer ETA und dienen auch als Entscheidungsvorlage bei Versicherungen und Gerichten.

Öffentliche Bestellung

Die Erstellung von Gutachten im Auftrag von Gerichten erfolgt als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Anwendung und Prüfung von verstärkten duroplastischen Kunststoffen.

Leistungen

von

COMPOSITE
CONSULTING

 

Fehlerursachenfindung

Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten. Konfuzius ca. 550 v. Chr.

Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen.
Henry Ford (1863-1947)

Fehler begleiten uns durch den gesamten Entwicklungs- und Fertigungsprozess von Faserverbundbauteilen. Die Ursachen können genauso vielfältig sein wie die Faserverbunde selbst. Oft ist es schwierig, die richtigen Ursachen zu erkennen. Die Composite Consulting unterstützt Sie bei der Fehlerursachenfindung und vor allem bei der Ausarbeitung von Lösungen zur Fehlervermeidung oder Reduzierung.

 

Lehrgänge und Seminare

Fachwissen ist gefragt und wertvoll. Gemeinsam mit den Kunden erstellen wir maßgeschneidert Schulungs- und Seminarprogramme exakt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten. Alle Themen rund um die faserverstärkten Kunststoffe sind möglich, von den werkstofflichen und technologischen Grundlagen, Gestaltung, Prüfmethoden, Berechnung bis zur zerstörungsfreien Prüfung und der Bauteilprüfung.

 

Fachvorträge

Sie benötigen einen fachlich versierten Vortrag für Ihre Veranstaltung. Aus unserem umfangreichen Repertoire können wir auf vielfältige Themenstellungen zurückgreifen und diese auf Sie und Ihr Event zuschneiden. Sie wollen ein neues Thema diskutieren? Gerne erarbeiten wir Ihnen Ihren Wunschbeitrag.

 

Werkstoffeinsatzberatung für Composites

Die Gestaltungsvielfalt für Composites ist auf Grund der kaum überschaubaren Anzahl unterschiedlicher Verstärkungsfasern, Verstärkungstextilien, Harz- oder Matrixsysteme, Füllstoffe oder Additive nahezu unendlich groß. Dieser Vorteil der Konstruktionswerkstoffe FVK stellen gleichzeitig auch eine Herausforderung an die Designer, Verarbeiter und Anwender dar.

Die Composite Consulting unterstützt Sie bei der Auswahl der Werkstoffkombination unter Beachtung der Anwendungsbedingungen und Fertigungsmöglichkeiten. Auch der Kostenfaktor und die Verfügbarkeit bleiben dabei nicht unberücksichtigt.

 

Inspektions- und Überwachungsleistungen

Die Durchführung von Überwachungsprüfungen bei der Herstellung und Montage von Produkten, z. B. Bauprodukten nach Landesbauordnung oder Inspektionsprüfung nach Europäischer Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung und -überwachung. Die Ausführung obliegt anerkannten bzw. akkreditierten Stellen mit fachlicher Kompetenz.

Die Composite Consulting berät bei Festlegung der Überwachungs- und Prüfumfänge und vermittelt anerkannte und akkreditierte Überwachungs- und Inspektionsstellen.

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